Waidhaus (ots) –
Waidhaus – Am vergangenen Wochenende (23. bis 25. Januar) haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen fünf gesuchte Straftäter festgenommen. Ein Mann aus der Republik Moldau kam freiwillig in die Kontrollstelle und bezahlte die ausstehende Geldstrafe für seinen Freund. In den anderen Fällen lagen Haftbefehle und Fahndungsausschreibungen vor.
Am Freitagnachmittag meldete sich ein 34-jähriger Mann aus Moldau bei den Beamten mit einem eher ungewöhnlichen Anliegen. Sein gleichaltriger Freund hatte ihn vorbeigeschickt um dessen Justizschulden zu bezahlen. Das Amtsgericht Weiden verurteilte ihn im vergangenen Jahr wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro. Nun wollte er offensichtlich sein Gewissen erleichtern und gab seinem Freund die noch offenen 450 Euro mit auf den Weg, die er bei den Beamten bei der Einreise nach Deutschland an der A6 bei Waidhaus einbezahlte.
Ebenfalls am Freitagnachmittag kontrollierten Bundespolizisten an der Autobahn A6 einen 65-jährigen Portugiesen. Bei der Überprüfung stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe fest. Das Amtsgericht Karlsruhe hatte den Mann im März 2023 wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe in Höhe von 675 Euro verurteilt. Da er seine Justizschulden bislang nicht beglichen hatte, erließ die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Auch die Staatsanwaltschaft Hannover hatte Interesse an dem Mann. Diese suchte ebenfalls bereits seit drei Jahren nach ihm. Der 65-Jährige zahlte den offenen Betrag noch vor Ort bei der Bundespolizei und konnte dadurch die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von mehreren Wochen abwenden. Anschließend setzte er seine Reise fort.
Kurz darauf erwischten die Bundespolizisten einen 22-jähriger Rumänen, der noch eine Rechnung bei der deutschen Justiz offen hatte. Das Amtsgericht Mannheim hatte den Mann im November 2024 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 150,- Euro verurteilt. Nachdem er nun seine Schulden bezahlt hatte, entging er der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe und durfte weiterreisen.
Am Samstag überprüften Einsatzkräfte einen 24-jährigen Polen, der als Insasse eines Fernreisebusses auf der Strecke Krakau-Montpellier unterwegs war. Die Fahndungsabfrage ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden. Grundlage war eine Verurteilung des Amtsgerichts Meißen aus August 2023 wegen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs. Da der Mann die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert und wird dort die nächsten Tage seine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Bei der Durchsuchung des Gepäcks fanden die Beamten eine Ecstasy-Tablette und eine geringe Menge Marihuana. Jetzt wird gegen den Mann zusätzlich wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz und Konsumcannabisgesetz ermittelt. Die Bundespolizisten übergaben die sichergestellten Drogen den Kollegen des Zolls in Waidhaus.
Am Samstagabend schauten die Bundespolizisten bei einem 52-jährigen Mann aus der Republik Moldau genauer hin und entdeckten mehrere Fahndungsersuchen der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft dem Mann vor, im Jahr 2022 in Nürnberg in mehreren Fällen gefälschte Markenkopfhörer im Straßenverkauf angeboten und dabei gegen das Markenschutzgesetz verstoßen zu haben. Wegen des dringenden Tatverdachts und bestehender Fluchtgefahr hat das Amtsgericht Nürnberg einen Untersuchungshaftbefehl erlassen.
Auch die Staatsanwaltschaft Berlin hatte den Mann zur Fahndung ausgeschrieben. Grundlage war eine Verurteilung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten aus März 2023 zu einer Geldstrafe in Höhe von 375,- Euro wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Die Bundespolizisten nahmen den Mann noch vor Ort fest und brachten ihn am Sonntag nach Nürnberg, wo sie ihn der Justiz übergaben.
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Tobias Pfeiffer
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Der Zuständigkeitsbereich der Inspektion umfasst die Landkreise
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Weiden und wird charakterisiert durch zahlreiche Hauptverkehrsadern.
Zu den Kernaufgaben der Inspektion gehören die Binnengrenzfahndung
und die Gewährleistung der Sicherheit von Bahnreisenden.
Auf der Grundlage des Schengener Grenzkodex bekämpfen die Waidhauser
Bundespolizisten grenzüberschreitende Kriminalität in enger
Zusammenarbeit mit der bayerischen und tschechischen Polizei sowie
dem Zoll.
Im bahnpolizeilichen Aufgabenspektrum setzt die BPOLI Waidhaus einen
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Quelle: ots
