Bundespolizeidirektion München: Leise rieselt der „Schnee“ / Bundespolizei weist vier Ausländer mit Kokain- und Haschischbesitz zurück

Lindau (ots) –

Am Samstag (22. November) hat die Bundespolizei bei Kontrollen am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) ein Fahrzeug mit vier Insassen unterschiedlicher Nationalität kontrolliert, die teilweise keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorzeigen konnten und auch im Besitz von Betäubungsmitteln waren. Die Bundespolizei stellte das Fahrzeug sicher und wies alle Insassen nach Österreich zurück.

Am Samstag (22. November) hat die Bundespolizei ein Fahrzeug mit österreichischer Zulassung und vier Insassen am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einer Grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen.
Als der 31-jährige kosovarische Fahrer die Tür öffnete, kam den Beamten schon ein starker Cannabisgeruch entgegen.
Während der Kontrolle der Grenzübertrittspapiere stellten die Beamten den 23-jährigen kosovarischen Beifahrer und einen 18-jährigen afghanischen Mitfahrer fest, die keine gültigen Reisedokumente für die Einreise nach Deutschland mit sich führten.
Bei einer Durchsuchung der Personen und des Fahrzeuges fanden die Beamten beim Fahrer ein zugriffsbereites Einhandmesser in der Tasche seiner getragenen Jacke sowie 4,4 g Haschisch in seiner im Auto liegenden schwarzen Lederjacke. Auf dieser waren auch deutlich sichtbare Spuren eines weißen Pulvers zu sehen, welches sich nach genauer Prüfung als Kokain herausstellte.
Beim Beifahrer fanden die Bundespolizisten zwei sogenannte Grinder (Kräutermühlen) mit Restbeständen von Marihuana.
Der 18-jährige afghanische Mitfahrer führte 4 g Haschisch in seiner Jackentasche mit und der 21-jährige syrische Mitfahrer trug einen Ring am Finger, in dem die Beamten ebenfalls Haschisch fanden.

Als die Bundespolizisten daraufhin das Auto genauer untersuchten, fanden sie an der rechten hinteren Tür weiße Pulverspuren. Entsprechend der Jahreszeit hätten sie als Schneeanhaftung durchgehen können, aber ein durchgeführter Drogenwischtest bestätigte den Verdacht, dass es sich bei der Anhaftung um den „andern Schnee“, nämlich um Kokainspuren handelte. Offensichtlich mussten die Insassen kurz vor der Kontrolle die Droge „noch schnell“ aus dem Fenster geschüttet haben, um Spuren im Fahrzeug zu beseitigen.
Da der afghanische Mitfahrer an dem Fenster saß, hinter dem die Pulveranhaftung festgestellt wurde, reagierte er auch auf den bei ihm durchgeführten Drogenwischtest positiv.
Die Insassen erklärten später, dass es sich um ca. vier Gramm Kokain gehandelt habe.
Ein freiwilliger Urintest beim Fahrer verlief positiv auf Kokain und THC (Tetrahydrocannabinol), dem psychoaktiven und hauptsächlich rauschbewirkenden Bestandteil von Cannabis.

Aufgrund des Betäubungsmittelfundes wurden die Kollegen des Zolls hinzugerufen, die das ganze Fahrzeug mit einem Drogensuchhund durchsuchten. Obwohl der Hund an zwei Orten deutlich „reagierte“, konnten jedoch keine weiteren Betäubungsmittel festgestellt werden.

Grenzüberschreitendes Verbringen (Einfuhr) von Betäubungsmitteln ist strafbar, was alle Insassen betrifft.
Zusätzlich besteht gegen den kosovarischen Beifahrer und den afghanischen Mitfahrer der Verdacht der unerlaubten Einreise.
Gegen den Fahrer besteht zusätzlich der Verdacht der Schleusung von Ausländern, des Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln und des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Das Fahrzeug wurde sichergestellt und die Firma informiert, unter deren Zulassung es lief.

Aufgrund der Begehung von Straftaten und der daraus bestehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit wurde auch dem Fahrer und dem syrischen Mitfahrer das Einreiserecht nach Deutschland verwehrt.

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Markus Knierim
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Quelle: ots