Bad Reichenhall (ots) –
Bei der Kontrolle eines Reisebusses mit österreichischer Zulassung hat die Bundespolizeiinspektion Freilassing am Mittwochabend (24. Juni) insgesamt 34 Langwaffen sichergestellt. Gegen 34 Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Gegen 22:45 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei Freilassing im Stadtgebiet Bad Reichenhall einen voll besetzten Reisebus mit österreichischer Zulassung. Zuvor hatte der Bus die Grenze über die B 21 passiert. Den geschulten Augen der dort vor Ort befindlichen Beamten, war im Vorbeifahren im Fahrgastraum ein gewehrähnlicher Gegenstand aufgefallen, weshalb dem Reisebus gefolgt wurde, um ihn anzuhalten und eine Kontrolle durchzuführen.
Im Reisebus befanden sich rund 50 österreichische Staatsangehörige aus verschiedenen Schützenkompanien. Die Gruppe befand sich auf der Rückreise von einem Priesterjubiläum in Salzburg in das Tiroler Pillerseetal.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten dann insgesamt 34 Karabiner der Hersteller Mauser und Mannlicher fest, von denen die Masse zugriffsbereit im Bus transportiert wurden. Die Waffen befanden sich unter anderem in den Gepäckablagen sowie zwischen den Knien einzelner Reisender.
Da von den Businsassen die erforderlichen waffenrechtlichen Dokumente, insbesondere Europäische Feuerwaffenpässe oder entsprechende Erlaubnisse, nicht vorgelegt werden konnten, wurden die Waffen durch die Bundespolizei sichergestellt und in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Traunstein Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 6.800 EUR erhoben.
Gegen insgesamt 34 Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet. Zudem ergab sich in mehreren Fällen der Verdacht von Ordnungswidrigkeiten.
Die Bundespolizeiinspektion Freilassing weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beim grenzüberschreitenden Transport von Schusswaffen die jeweils geltenden waffenrechtlichen Vorschriften sowie die erforderlichen Dokumentations- und Mitführpflichten zu beachten sind.
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Quelle: ots
