Bundespolizeidirektion München: Allgemeinverfügung Hauptbahnhof München Mitführverbot u.a. gefährlicher Gegenstände und Waffen

München (ots) –

Die Bundespolizei führt im Zeitraum vom 27. bis 29. März 2026 vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Anzahl von Gewaltdelikten erneut einen bundesweiten Schwerpunkteinsatz zur Gewaltprävention auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes durch.

Die Bundespolizei erhöht mit einem verstärkten Einsatz von Polizeikräften auf Grundlage ihrer Lagebeurteilung an den Brennpunkten, insbesondere an den Großstadtbahnhöfen aber auch an Bahnhöfen in mittelstädtischen Gebieten, die wahrnehmbare polizeiliche Präsenz und führt gezielte Maßnahmen der Gewaltprävention durch.

Darüber hinaus hat die Bundespolizei im genannten Zeitraum eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof München erlassen. Sie gilt von27. März 2026, 15 Uhr bis einschließlich 29. März 2026, 03 Uhr.
Dadurch sollen die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende, Bahnhofsmitarbeitende und Polizei- wie Sicherheitskräfte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden. Bei Verstößen kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

Bestimmungen wie Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht (www.bundespoizei.de/allgemeinverfuegung). Zudem wird durch Plakate und Presseaussendungen darauf hingewiesen.

Ergänzende Hinweise:

Mitführen bedeutet:

Jederzeitiger unmittelbarerer Zugriff – egal ob am Körper, in Kleidungsstücken, einer Tasche oder einem Rucksack befindlich.

Warum in diesem Zeitraum – Warum München?
Die Auswertung polizeilicher Statistiken hat ergeben, dass insbesondere der Genuss alkoholischer Getränke in diesem Zeitraum Gewalttaten hervorbringt. Mitgeführte Waffen und gefährliche Gegenstände steigern die Gewaltbegehung, wie auch die Intensität. Dies kann zu erheblichen Verletzungen bei Angegriffenen führen.
Die Kontrollen erfolgen anlassbezogen und stichprobenhaft. Das Verbot gilt grundsätzlich für jede und jeden Reisenden. Die Beamten werden stets eine Einzelfallprüfung vornehmen. Dabei spielen glaubhaft dargebrachte Beweggründe, der Alkoholisierungsgrad oder Gemütszustand aber auch polizeiliche Erkenntnisse zum Gegenüber eine gewichtige Rolle.

Was passiert bei Verstößen?
Bei Verstößen wird, sofern nicht andere gesetzliche Verstöße (wie z.B. gegen das Waffengesetz) festgestellt werden, ein Zwangsgeld angedroht und im Wiederholungsfall im Geltungszeitraum verhängt. Die Höhe wird dem Einzelfall angemessen individuell bestimmt und beträgt i.d.R. etwa 200 Euro; kann jedoch auch höher (bis 25.000 Euro) festgesetzt werden. Zudem werden Gegenstände sichergestellt, die erst nach Ablauf der Allgemeinverfügung, und sofern es sich nicht Einziehungs- oder Verfallsgegenstände handelt, zurückgegeben.

Das anhängende Symbolbild sowie der Aushang kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz „Bundespolizei“ im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

Rückfragen bitte an:

Sina Dietsch
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 – 80335 München
Pressestelle
Telefon: 089 515550-1103
E-Mail: [email protected]

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.

Sie finden unsere Wache und unseren Dienstsitz für die
nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst in der Denisstraße
1, rund 500m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Das Revier befindet
sich im Ostbahnhof. Zudem gibt es Diensträume am Hauptbahnhof, in
Pasing und Freising. Weitere Informationen erhalten Sie über oben
genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de sowie unter
www.x.com/bpol_by .

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Quelle: ots