Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen in Bayern / Feststellungen der Bundespolizeidirektion München(Stand 30. September 2026)

München (ots) –

München – Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen:

I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen

Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis September 2026 zu den unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen werden.

II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen – nur an Landgrenzen

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seitdem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen
landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern
dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 30. September 2026 (einschließlich)getroffen:

– 23.064 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 17.944 / davon CZE:
5.120)
– 14.912 (davon AUT: 13.532 / davon CZE: 1.380) Personen wurden
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,
– 836 (davon AUT: 730 / davon CZE: 106) Personen besaßen eine
Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der
Einreise gehindert,
– 1.121 (davon AUT: 1.032 / davon CZE: 89) Schleuser wurden
vorläufig festgenommen,
– als Beifang konnten 5.217 (davon AUT: 4.163 / davon CZE: 1.054)
offene Haftbefehle vollstreckt sowie
– 466 (davon AUT: 361 / davon CZE 105) Personen aus dem links-,
rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen
Spektrum festgestellt werden.

III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis 30. September 2026 (einschließlich)

Unerlaubte Einreisen: 14.691

davon AUT: 11.229
davon CZE: 3.462

Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 9.983
davon AUT: 9.000
davon CZE: 983

Davon § 18 (2) AsylG: 630

davon AUT: 611
davon CZE: 19

Vulnerable Gruppen: 54

davon AUT: 53
davon CZE: 1

Wiedereinreisesperren: 527

davon AUT: 447
davon CZE: 80

Schleuser: 709

davon AUT: 653
davon CZE: 56

Haftbefehle: 3.697

davon AUT: 2.937
davon CZE: 760

PMK-Treffer: 374

davon AUT: 288
davon CZE: 86

Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.

Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich August 2026; diese können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern. Die Daten für den Monat September 2026 basieren auf einem
Sondermeldedienst.
Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6364606

Symbolfoto „Grenzkontrolle“. Das Bild ist für redaktionelle Zwecke freigegeben; Quelle: Bundespolizei.

Rückfragen bitte an:

Thomas Borowik
Pressestelle
Telefon: 089 12149-1019
E-Mail: [email protected]
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