Flughafen München (ots) –
Die Bundespolizei hat am Dienstag (1. September) die Einreise eines 36-jährigen ägyptischen Staatsangehörigen verweigert. Der Mann wollte mit dem Flug LH787 aus Kairo nach München einreisen.
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle ergaben sich bei der Befragung Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dem vorgelegten schwedischen Schengenvisum. Als Reisezweck gab der Mann die Teilnahme an einer medizinischen Konferenz in München an. Zur Untermauerung seiner Angaben legte er eine Hotelbuchung für München, ein Rückflugticket sowie ein Einladungsschreiben für die Veranstaltung vor.
Auf Nachfrage der Bundespolizisten, weshalb er das schwedische Visum beantragt habe, legte der Reisende Unterlagen zu einer angeblich geplanten Reise nach Schweden vor. Seinen Angaben zufolge wollte er diese Reise gemeinsam mit einem Freund unternehmen. Bei der Überprüfung der vorgelegten Buchungsunterlagen stellten die Bundespolizisten jedoch fest, dass diese gefälscht waren. Nach den bisherigen Erkenntnissen dienten die gefälschten Reiseunterlagen dazu, die Voraussetzungen für die Erteilung des schwedischen Visums vorzutäuschen.
Gegen den Mann wird daher wegen des Verdachts der Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß § 269 StGB ermittelt. Darüber hinaus besteht der Verdacht der Visaerschleichung gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 Euro erhoben.
Die Bundespolizei verweigerte dem Mann die Einreise in das Bundesgebiet und erließ ein Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Die Zurückweisung nach Ägypten soll noch am heutigen Tag erfolgen.
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Quelle: ots
