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Freitag, 22. November 2024

EEG-Osterpaket: Das fehlt noch für skalierbaren Mieterstrom in Deutschland

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Köln (ots) –

Am 6. April wurde die EEG-Novelle vom Bundeskabinett verabschiedet. Sie sieht eine massive Erhöhung der Ausbauziele für Wind- und Solarstrom vor. Doch die Ausgestaltung des sogenannten Osterpakets geht an den Zielen der Immobilienwirtschaft vorbei, gibt kaum Anreiz für Mieterstrom. Es bedarf weiterer Erleichterungen für Aufdach-Photovoltaik.

Einseitige Förderanpassung benachteiligt Mieterstrommodell und Wärmepumpen

Dr. Ernesto Garnier, CEO und Founder der Einhundert Energie GmbH aus Köln, begrüßt die Änderungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Insbesondere die Erhöhung der Ausbauziele und die Fördersätze für PV stärke die Finanzierbarkeit von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) in Zeiten steigender Hardware- und Finanzierungskosten. Ein großes Problem stelle allerdings die Benachteiligung der Eigenverbrauchsmodelle im Vergleich zu Volleinspeiseanlagen dar. „Für Eigenverbraucher sind die Fördersätze im Vergleich deutlich geringer. Eine gleichermaßen erhöhte Vergütung ist jedoch essentiell für den Rollout von Wärmepumpen und Mieterstrom im Gebäudebestand.“, so Garnier.

Belastung durch Stromsteuer und PV-Anlagenzusammenfassung noch nicht behoben

Aktuell werden bei Mieterstrom im Modell Lieferkette 2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Stromsteuer erhoben, obwohl Mieterstrom von Umlagen befreit sein soll. Dies können je nach Anlagengröße mehrere Tausend Euro pro Jahr sein. Die Stromsteuerbefreiung für das Lieferkettenmodell werde laut Garnier in dem Gesetzespaket jedoch nicht berücksichtigt.

„Hinzu kommt, dass bei der Berechnung der Einspeisevergütung benachbarte PV-Anlagen auf Gebäuden zusammengefasst werden, technisch jedoch einzelne Netzanschlüsse die Regel sind, insbesondere bei Bestandsgebäuden.“, erklärt Garnier. „Anlagenkosten sind daher viel höher, die Vergütung für Einspeisung je kWh aufgrund der Anlagenzusammenfassung aber wesentlich geringer.“

Zentralisierung von Meldeprozessen notwendig

Im neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist zwar ein Internetportal für Anmeldeprozesse für PV-Anlagen, Ladesäulen und Smart Metering vorgesehen, die Verfahren laufen aber weiter dezentral über die jeweiligen Seiten der Verteilnetzbetreiber. „Es bedarf einer bundesweiten zentralen Plattform, über die überall PV-Anlagen und Smart Metering nach den gleichen technischen Standards und Zeitfristen angemeldet werden können, egal in welchem Netzgebiet sie sich befinden.“, fordert Garnier.

Solarer Mieterstrom ist eine zukunftsträchtige Lösung, bei der Vermieter durch weniger CO2-Bepreisung für ihre Immobilien und Mieter durch eine autarke und günstige Stromversorgung gleichermaßen profitieren. „Doch nur unter den richtigen Bedingungen für PV-Dachanlagen auf Quartiersgebäuden können Geschäftsmodelle wie Mieterstrom ihr volles Potenzial entfalten und dann einen signifikanten Beitrag zur Entkopplung von fossilen Brennstoffen leisten. Es gibt also noch erheblichen Nachbesserungsbedarf“, sagt Garnier.

Über Einhundert Energie GmbH

Das Kölner Unternehmen Einhundert Energie GmbH ist führender Partner für skalierbaren Mieterstrom im gesamten Gebäudeportfolio. Seit Gründung im Jahr 2017 steht Einhundert mit einer eigenen Software-Plattform für die Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Gebäuden. Mit einem Komplettpaket aus solarem Mieterstrom und digitaler Abwicklung von Energieflüssen in Mehrparteiengebäuden bietet Einhundert Prozesssicherheit und Expertise. Über die eigene Software Plattform visualisiert Einhundert Energieflüsse in Gebäuden und rechnet Verbräuche von Mietern monatlich in Echtzeit ab. Das Unternehmen rund um Dr. Ernesto Garnier und Markus Reinhold installiert und betreibt bundesweit PV-Mieterstromanlagen in Kombination mit digitaler Zählertechnik für Strom, Wasser und Wärme und beschäftigt 60 Mitarbeitern.

Pressekontakt:
EINHUNDERT Energie GmbH
Jildana Zillken
j.zillken@einhundert.de
+49 221 292416 61
Original-Content von: Einhundert Energie GmbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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