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Donnerstag, 26. Dezember 2024

HZA-SW: Bauunternehmer zu Freiheitsstrafe verurteilt / Schweinfurter Zoll erfolgreich gegen organisierte Form der Schwarzarbeit

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Schweinfurt (ots) –

3 Jahre und 5 Monate Freiheitsstrafe für den Angeklagten, so lautete das Urteil des Landgerichts Würzburg gegen einen Geschäftsführer einer Baufirma. Vorangegangen waren langwierige Ermittlungen durch Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt.

Der mittlerweile 53-Jährige ließ im Zeitraum von Oktober 2018 bis Juli 2020 Maurer-, Schaler- und Eisenflechtarbeiten im Rahmen von Werkverträgen an Bauvorhaben erbringen. Um die Arbeiten durchführen zu können, bediente sich der Unternehmer in großem Stil an Arbeitskräften aus dem südosteuropäischen Raum, die er in ihrem Herkunftsland für den befristeten Einsatz auf den in Deutschland befindlichen Baustellen anwerben und zur Erfüllung der Werkverträge nach Deutschland entsenden ließ, obwohl die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Entsendung der ausländischen Arbeitskräfte nicht vorlagen. Hierzu bediente sich der Angeklagte einer eigens im Ausland gegründeten, wirtschaftlich inaktiven Scheinfirma. Zudem unterließ es der Unternehmer, die mit der Arbeit betrauten ausländischen Arbeitnehmer zur Sozialversicherung in Deutschland anzumelden.
Neben den unrechtmäßig entsandten Arbeitskräften beschäftigte er weitere Arbeitskräfte, die zwar in Deutschland zur Sozialversicherung, jedoch in nicht korrekter Höhe gemeldet waren und zahlte diesen Schwarzlöhne aus.

Um die komplexen Betrugsstrukturen aufzudecken, fanden im Rahmen der Ermittlungen umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen statt. Die Durchsuchungen, an denen rund 100 Beamte des Zolls beteiligt waren, erstreckten sich auf mehrere Orte im Bundesgebiet.

Das Landgericht Würzburg sah es als erwiesen an, dass sich der Bauunternehmer in insgesamt 82 Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie in 21 Fällen des Betrugs zu Lasten der SOKA-Bau (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) schuldig gemacht hat. Der verursachte Gesamtschaden an veruntreuten Sozialabgaben beträgt 1,2 Millionen Euro, hinzu kommt ein Vermögensschaden wegen des Betrugs zu Lasten der SOKA-Bau in Höhe von rund 450.000 Euro und Schaden an der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft in Höhe etwa 260.000 Euro.

Wegen der Nichtzahlung des tariflichen bzw. gesetzlichen Mindestlohns muss der Bauunternehmer zudem ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Schweinfurt zahlen.

Das Urteil des Landgerichts Würzburg und der Bußgeldbescheid der Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Schweinfurt sind rechtskräftig.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Schweinfurt führt Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Ermittlungen der FKS können sich über mehrere Monate oder Jahre erstrecken.
Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Schweinfurt
Julia Friesacher
Tel.: 09721 6464 – 1030
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Schweinfurt, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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