HZA-N: Freiheitsstrafe für Schleuser

Nürnberg (ots) –

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilte das Amtsgericht Ansbach im November letzten Jahres einen Mann aus Berlin.
Ihm konnte nachgewiesen werden, dass er zwei Arbeiter zum Umbau von Restaurants eingesetzt hatte, die keinen für ihren Aufenthalt und die Beschäftigung in Deutschland erforderlichen Aufenthaltstitel besaßen.

Da der 37-Jährige den illegalen Aufenthalt der Männer wissentlich begünstigte, wurde er in zwei Fällen des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern für schuldig gesprochen.

Die unter Leitung der Staatsanwaltschaft Ansbach durchgeführten Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg mündeten im Juli letzten Jahres in eine große Durchsuchungsaktion in Westmittelfranken.
Anhand aufgefundener Beweismittel konnte der Nachweis für die Schleusung und darüber hinaus für das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in vier Fällen erbracht werden.
Der Mann, der selbst nur Küchenhelfer ist, hatte für seine vier „Angestellten“ natürlich auch keine Sozialabgaben entrichtet. Den Sozialkassen entstand dadurch ein Schaden von über 5.300 Euro. Diese Summe wurde im Rahmen der Verurteilung eingezogen und zur
Schadenswiedergutmachung verwendet.

Das Urteil ist rechtskräftig. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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Quelle: ots