Nürnberg (ots) –
Mitte September zieht der Nürnberger Flughafenzoll seine Bilanz der Sommerferien.
„Es ist Gold“, das stellten die Zöllnerinnen und Zöllner am Nürnberger Flughafen in den letzten Wochen sehr häufig fest, denn weit über 60 Mal zogen sie Goldschmuck aus dem Gepäck von Reisenden, die diesen nicht ordnungsgemäß angemeldet hatten. Letzte Woche fanden sich allein in einem Fall bei einer 41 – jährigen Frau und ihren Kindern Goldarmreife und – ketten im Wert von über 14.000 Euro.
In der Konsequenz wurden 45 Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet.
Für den Schmuck im Gesamtwert von über 160.000 Euro wurden Abgaben in Höhe von 33.000 Euro festgesetzt.
Auch 113.000 Stück Zigaretten und über 25 Kilo Tabak, die über die erlaubte Freimenge hinaus mitgebracht, jedoch nicht angemeldet wurden, zogen die Zöllner*innen aus dem Verkehr.
Angesichts dieser Aufgriffe weist der Zoll erneut auf die geltenden Bestimmungen bei Flugreisen hin: Bei der Einreise aus Drittländern sind Waren bis zu einem Wert von 430 Euro pro erwachsene Person frei. Auch Geschenke zählen zu diesem Warenwert. Darüber hinaus sind die Waren zu verzollen und zu versteuern. „Bei Unsicherheiten rate ich immer, den roten Kanal am Flughafen zu benutzen und die Waren beim Zoll anzumelden“, so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg.
Die Freimenge für Tabakwaren beträgt unverändert 200 Stück Zigaretten oder 250 Gramm Rauchtabak (dazu gehört auch Wasserpfeifentabak) für Personen ab 17 Jahren.
Alle Informationen zu den Reisefreimengen bei der Rückkehr aus einem Drittland und zu den Richtmengen bei Reisen innerhalb der EU finden sich auf www.zoll.de.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: [email protected]
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Quelle: ots