Landshut (ots) –
Bei einer von Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durchgeführten Prüfung eines Entsorgungsbetriebs im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Landshut, wurde festgestellt, dass auch Schrottanlieferungen in einem ausbezahlten Gegenwert von 40.000 Euro durch einen Lieferanten erfolgten, der Bürgergeld bezog. Beim zuständigen Jobcenter war zwar eine selbstständige Tätigkeit angezeigt worden, die gemeldeten Einkünfte waren aber deutlich niedriger als das tatsächlich erziele Einkommen.
Die Bedarfsgemeinschaft des 52-jährigen Mannes bezog so über einen Zeitraum von zwei Jahren Sozialleistungen von mehr als 3.000 Euro zu Unrecht. Diese müssen zurückerstattet werden. Das Amtsgericht Erding verurteilte den Mann wegen Betrugs zu einer Gesamtgeldstrafe von 8.560 Euro. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
„Beim Bezug von Bürgergeld sind alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verpflichtet, jede Änderung in ihren Verhältnissen unaufgefordert und unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen,“ so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut.
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Quelle: ots