HZA-LA: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls Landshuter Zöllnerinnen und Zöllner prüfen das Baugewerbe

Landshut (ots) –

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am Montag, 16. Juni 2025 eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch.
Im gesamten Bundesgebiet waren rund 2.800 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter auf Baustellen unterwegs, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.
Die Prüfungen erfolgten durch Personenbefragungen und/oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen.

Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.

73 eingesetzte Beschäftigte des Hauptzollamts Landshut befragten insgesamt über 260 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten zahlreiche Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich bei 20 Sachverhalten umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Bereits vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner sieben Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein, u.a. wegen fehlender bzw. unrichtiger Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltserlaubnissen.

Zusatzinformation

Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

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