Augsburg/Schwaben (ots) –
Augsburg /Schwaben
204 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 371 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am 05. April 2022 von 93 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg gezielt überprüft. Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn, seit dem 01. Januar 2022 in Höhe von 9,82 Euro je Stunde, gilt auch für das Friseurhandwerk.
Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Mindestlohn und Scheinselbstständigkeit eine Rolle.
Durch die unangekündigten Prüfungen der FKS, die an vier Standorten im Bezirk des Hauptzollamts Augsburg ihren Sitz hat, haben sich insgesamt 35 Sachverhalte ergeben, die eine weitere Überprüfung erforderlich machen. Neben den vor Ort durchgeführten 371 Befragungen der angetroffenen Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen wurden bei den Maßnahmen zusätzlich 144 Geschäftsunterlagenprüfungen vorgenommen. Es wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts sowie zwei Bußgeldverfahren wegen illegaler Beschäftigung eingeleitet.
Im Rahmen der Kontrollen beteiligten sich am FKS-Standort Ingolstadt sowohl Beamte der örtlich zuständigen Polizei als auch Beamte des zuständigen Finanzamts.
An dem FKS Standort Augsburg konnte in einem Barbershop ein türkischer Staatsangehöriger festgestellt werden, der sich mittels Verwendung einer anderen Identität illegal in Deutschland aufhielt, um seiner Festnahme und drohenden Abschiebung zu entgehen. Den FKS-Beamten wies er sich mit griechischem Reisepass aus, der sich bei der Überprüfung an der örtlich zuständigen Polizeidienststelle als Fälschung herausstellte. Die weitere ausländerrechtliche Bearbeitung übernahmen die Polizeibeamten.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl
bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz
durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Symbolfoto: Zoll – FKS kontrolliert Friseursalons und Barbershops
HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de
Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Augsburg
Anna-Lena Kurzmann
Telefon: 0821/5012-225
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots