Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen, Schleusungen und ein tätlicher Angriff/ Freilassinger Bundespolizei am Wochenende gefordert

Freilassing (ots) –

Innerhalb der letzten vier Tage (14.-17. August) hatten die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei mal wieder alle Hände voll zu tun. Neben 87 unerlaubten Einreisen und neun Schleusungen wurden im Zuständigkeitsbereich der Freilassinger Bundespolizeiinspektion zahlreiche Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz festgestellt und sieben Haftbefehle vollstreckt.

Am Donnerstag (14. August) gegen 03:00 Uhr wollten Einsatzkräfte der Bundespolizei ein Fahrzeug mit italienischer Zulassung in Freilassing an der Saalbrücke zur Einreisekontrolle anhalten.

Der Fahrer jedoch missachtete dabei die Anhaltesignale der Beamten, und fuhr in Richtung Stadtgebiet davon.
Aufgrund einer umgehend eingeleiteten Nahbereichsfahndung, bei der auch die Grenzpolizeiinspektion Piding eingebunden war, konnte das Fahrzeug schließlich in Waging am See durch Kräfte der Landespolizei angehalten und die Insassen einer Kontrolle zugeführt werden.
Der Fahrer, ein 42-jähriger Italiener konnte sich mit seiner gültigen italienischen Identitätskarte ordnungsgemäß ausweisen. Seine fünf Mitfahrer jedoch, allesamt türkische Staatsangehörige, konnten den Beamten keinerlei für die Einreise nach Deutschland erforderlichen Dokumente vorweisen.
Während die Beifahrerin den Sicherheitsgurt angelegt hatte, war keiner der weiteren Mitreisenden, die sich im Fahrzeugfond befanden, angeschnallt. Einen 11-jährigen Jungen entdeckten die Fahnder zudem ungesichert im Fußraum hinter dem Fahrersitz.

Wegen des Verdachts einer Schleusung wurden alle Personen zur Dienststelle der Bundespolizeiinspektion Freilassing verbracht.

Der 42-jährige Fahrer, der sich nun wegen Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdenden Bedingungen verantworten muss, wurde nach einer Vorführung beim Haftrichter zur Untersuchungshaft in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Geschleusten wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen per Flugzeug in ihr Heimatland abgeschoben.

Am Sonntagmorgen hielt ein lettischer Staatsangehöriger die Bundespolizisten am Bahnhof Freilassing regelrecht auf Trab.
Im Rahmen einer Zugkontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den 53-Jährigen eine Aufenthaltsermittlung wegen Unterschlagung vorlag. Da noch einige Formalitäten erledigt werden mussten, begleitete der Lette die Beamten zu den Räumlichkeiten der Bundespolizeiinspektion am Bahnhof. Bei der Durchsuchung wurde festgestellt, dass die Person ein Einhandmesser mitführte, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt und die Erhebung einer Sicherheitsleistung zur Folge hatte. Die 200 Euro wollte der Mann jedoch nicht zahlen und machte den Beamten deutlich, sich nun gegen alle polizeilichen Maßnahmen wehren zu wollen.

Trotz dass der Lette passiven Widerstand leistete, konnten die Polizisten den Mann davon überzeugen, die Sicherheitsleistung doch zu bezahlen. Nachdem der Mann die Dienststelle verlassen hatte, griff der 53-jährige vor dem Gebäude unvermittelt zum Boden, nahm zwei Hände voll Kieselsteine auf und warf diese in Richtung der Beamten sowie der im Nahbereich abgestellten Dienstfahrzeuge, wobei eines der Fahrzeuge durch den Steinschlag beschädigt wurde. Die Bundespolizisten brachten darauf hin den Mann, der sich erneut gegen die Maßnahmen zur Wehr setzte, zu Boden, fesselte ihn und verbrachten ihn anschließend wieder in die Diensträumlichkeiten am Bahnhof. Dort wurde ihm eröffnet, dass er nun wegen des Verdachts des Widerstandes sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung sowie Sachbeschädigung zur Dienststelle der Bundespolizeiinspektion in die Westendstraße verbracht werden solle. Dies wiederum führte dazu, dass der Lette um sich spuckte, deutlichen Widerstand leistete, im Dienstfahrzeug mehrfach mit den Füßen gegen das Dach und den Innenraum trat und zudem die Beamten mehrfach beleidigte. Auch nach Eintreffen auf der Dienststelle beruhigte sich der Mann nicht. In der Zelle verrichtete er seine Notdurft und warf sein mit Kot versehenes T-Shirt aus der Zellenluke. Nachdem sich der Mann am Folgetag deutlich beruhigt hatte und im Rahmen der Vorführung vor Gericht über sein deutlich ungebührendes Verhalten bewusst war, sich zudem reumütig zeigte und sich entschuldigte, wurde er auf freien Fuß belassen, da er einen Arbeitsplatz in Deutschland hat.

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