Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen in Bayern / Feststellungen der Bundespolizeidirektion München (Stand 31. Juli 2025)

München (ots) –

Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern
zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden
Feststellungen getroffen:

I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen

Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Juli 2025 zu den unerlaubt
eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen
werden.

Im Jahr 2024 wurden von der BPOLD München in Bayern 9.817 Personen
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und
Landweg)

II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen – nur an Landgrenzen

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt
die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend
wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen
Schengenbinnengrenzen durch.

Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der
Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem
31. Juli 2025 (einschließlich) getroffen:

– 11.678 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 8.866 / davon CZE: 2.458)

– 6.814 (davon AUT: 6.177 / davon CZE: 636) Personen wurden
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,

– 405 (davon AUT: 353 / davon CZE: 40) Personen besaßen eine
Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise
gehindert,

– 591 (davon AUT: 538 / davon CZE: 44) Schleuser wurden vorläufig
festgenommen,

– als Beifang konnten 2.175 (davon AUT: 1.752 / davon CZE: 423)
offene Haftbefehle vollstreckt sowie

– 140 (davon AUT: 108 / davon CZE: 32) Personen aus dem links-,
rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum
festgestellt werden.

III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im
Zeitraum bis 31. Juli 2025 (einschließlich)

Unerlaubte Einreisen: 3.012
davon AUT: 2.151
davon CZE: 800

Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 1.885
davon AUT: 1.645
davon CZE: 239

Davon § 18 (2) AsylG: 91
davon AUT: 89
davon CZE: 2

Vulnerable Gruppen: 17
davon AUT: 16
davon CZE: 1

Wiedereinreisesperren: 85
davon AUT: 70
davon CZE: 14

Schleuser: 171
davon AUT: 159
davon CZE: 11

Haftbefehle: 655
davon AUT: 526
davon CZE: 129

PMK-Treffer: 48
davon AUT: 35
davon CZE: 13

Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch
die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg
und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien,
Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind
zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer
Sekundärmigration notwendig.

Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen
Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Juni 2025;
diese können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen
Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern.
Die Daten für den Monat Juli 2025 basieren auf einem
Sondermeldedienst.

Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums
sind abrufbar unter dem Link:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6088723

Rückfragen bitte an:

Thomas Borowik
Pressestelle
Telefon: 089 12149-1019
E-Mail: [email protected]
http://www.bundespolizei.de

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