München (ots) –
Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern
zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden
Feststellungen getroffen:
I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen
Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis September 2025 zu den
unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage
entnommen werden.
Im Jahr 2024 wurden von der BPOLD München in Bayern 9.817 Personen
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und
Landweg)
II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen – nur an Landgrenzen
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt
die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend
wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen
Schengenbinnengrenzen durch.
Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der
Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem
30. September 2025 (einschließlich) getroffen:
– 13.527 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 10.648 / davon CZE: 2.879)
– 8.120 (davon AUT: 7.376 / davon CZE: 744) Personen wurden
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,
– 482 (davon AUT: 430 / davon CZE: 52) Personen besaßen eine
Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise
gehindert,
– 751 (davon AUT: 703 / davon CZE: 48) Schleuser wurden vorläufig
festgenommen,
– als Beifang konnten 2.701 (davon AUT: 2.169 / davon CZE: 532)
offene Haftbefehle vollstreckt sowie
– 173 (davon AUT: 134 / davon CZE: 39) Personen aus dem links-,
rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum
festgestellt werden.
III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im
Zeitraum bis 30. September 2025 (einschließlich)
Unerlaubte Einreisen: 5.154
davon AUT: 3.933
davon CZE: 1.221
Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 3.389
davon AUT: 3.029
davon CZE: 360
Davon § 18 (2) AsylG: 207
davon AUT: 195
davon CZE: 12
Vulnerable Gruppen: 28
davon AUT: 27
davon CZE: 1
Wiedereinreisesperren: 173
davon AUT: 147
davon CZE: 26
Schleuser: 339
davon AUT: 324
davon CZE: 15
Haftbefehle: 1.181
davon AUT: 943
davon CZE: 238
PMK-Treffer: 81
davon AUT: 61
davon CZE: 20
Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch
die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg
und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien,
Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind
zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer
Sekundärmigration notwendig.
Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen
Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich August 2025;
diese können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen
Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern.
Die Daten für den Monat September 2025 basieren auf einem
Sondermeldedienst.
Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums
sind abrufbar unter dem Link:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6129522
Rückfragen bitte an:
Thomas Borowik
Pressestelle
Telefon: 089 12149-1019
E-Mail: [email protected]
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