Flughafen München (ots) –
Beamte der Bundespolizei haben am Samstag (3. August) bei der Einreisekontrolle am Flughafen München einen Iraner und eine Iranerin festgenommen. Die beiden stehen im Verdacht, zwei weitere Personen nach Deutschland geschleust zu haben.
Die iranischen Staatsangehörigen kamen mit einem Flug aus Istanbul nach München und erschienen gegen Mittag mit britischen Flüchtlingspässen zur Einreisekontrolle. Bei der Überprüfung der beiden wurde ein Fahndungshinweis für die 38-Jährige festgestellt. Sie war wegen Betrugs- und Fälschungsdelikten ausgeschrieben. Da die Angaben über die geplante Reiseroute widersprüchlich waren und der 38-Jährige bereits polizeilich bekannt war, führten die Beamten eine eingehende Kontrolle auf der Dienststelle durch.
Bei der Durchsuchung der mitgeführten Sachen wurden die Bundespolizisten fündig. Sie fanden in der Bauchtasche des Mannes zwei spanische Reisepässe, zwei spanische Personalausweise und zwei iranische Reisepässe. Die iranischen Pässe und die britischen Flüchtlingspässe erwiesen sich als echt, die spanischen Dokumente als Totalfälschungen.
Die spanischen Dokumente waren auf andere Personen ausgestellt als die anderen Dokumente. Nach kurzen Nachforschungen konnte ermittelt werden, dass auf dem Flug, mit dem die Iraner eingereist waren, zwei Personen mit Namen eingecheckt hatten, die mit den spanischen Dokumenten übereinstimmten. Diese wurden einige Zeit später bei der Einreisekontrolle ohne Dokumente angetroffen. Es handelte sich ebenfalls um zwei iranische Staatsangehörige, die bei ihren Asylgesuchen angaben, dass ihnen ihre Dokumente von einer weiblichen Person abgenommen worden seien. Da es sich bei dieser Frau vermutlich um die 38-jährige Iranerin handelt, besteht der Verdacht des Einschleusens von Ausländern.
Die geschleusten Iraner befinden sich im Asylverfahren. Bei den mutmaßlichen Schleusern wurden eine größere Menge Bargeld sowie drei Mobiltelefone und mehrere SIM-Karten beschlagnahmt. Sie befinden sich für die Dauer der weiteren Ermittlungen in Untersuchungshaft.
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Quelle: ots