Lindau/Füssen (ots) –
Am Montag (19. Februar) haben Bundespolizisten bei der Kontrolle einer rumänischen Fahrgemeinschaft einen Haftbefehl vollstreckt und mutmaßliches Stehlgut sichergestellt. Bei der Kontrolle einer polnischen Fahrzeuglenkerin fanden die Beamten verbotene Gegenstände, deren Besitz sie teuer zu stehen kam.
Lindauer Bundespolizisten stoppten in der Nacht zu Montag am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen Transporter mit rumänischer Zulassung.
Bei der Überprüfung des 34-jährigen rumänischen Fahrers schlug der Fahndungscomputer gleich zwei Mal an. Die Beamten stellten fest, dass gegen den Mann seit vergangenen März ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorlag. Der Gesuchte war vom Amtsgericht Tiergarten bereits im Mai 2022 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von über 1.200 Euro verurteilt worden.
Außerdem war die Staatsanwaltschaft Potsdam seit Juli 2022 wegen Diebstahls per Aufenthaltsermittlung auf der Suche nach dem Verurteilten. Der Rumäne konnte schließlich seine Justizschulden zahlen und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Die Bundespolizisten fanden bei der anschließenden Durchsuchung Schmuck, unter anderem 79 Ringe und 4 Armbänder, ein Mischpult sowie einen hochwertigen Bluetooth-Lautsprecher, die dem rumänischen Beifahrer zugeordnet werden konnten. Der 23-Jährige verfügte über keinerlei Eigentumsnachweise oder Kaufbelege und machte zur Herkunft der Sachen recht fadenscheinige Angaben.
Erste Ermittlungen der Bundespolizisten lassen auf mögliche Diebstahlshandlungen in der Schweiz schließen.
Nach Rücksprache mit der Lindauer Polizei stellten die Beamten das mutmaßliche Stehlgut sicher. Die Bearbeitung wegen des Verdachtes der Hehlerei wird anschließend an die zuständige bayerische Polizei abgegeben.
Am Mittag kontrollierten Kemptener Bundespolizisten am Grenztunnel Füssen (BAB 7) eine polnische Fahrzeuglenkerin. Die 31-Jährige führte in ihrer Handtasche, die sie neben sich abgestellt hatte, einen Schlagring sowie ein Pfefferspray ohne Prüfzeichen mit. Die Beamten stellten die verbotenen Gegenstände sicher und zeigten die Frau wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz an.
Nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt musste die Polin eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800 Euro hinterlegen. Anschließend durfte sie ihre Fahrt fortsetzen.
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Quelle: ots