Kiefersfelden (A93) / Rosenheim (ots) –
Die Bundespolizei hat am Wochenende (16./17. September) bei Grenzkontrollen an der A93 mehrere Männer aufgrund gefälschter Papiere festgenommen. Offenbar sind die mutmaßlichen Täter davon ausgegangen, sich mit den Fälschungen gewisse Vorteile verschaffen zu können. Stattdessen müssen sie voraussichtlich schon bald mit Strafverfahren wegen Urkundenfälschung beziehungsweise Verschaffens falscher amtlicher Ausweise rechnen.
Bei der Überprüfung der Papiere eines Businsassen auf Höhe Kiefersfelden erkannten die Bundespolizisten, dass dessen tschechischer Ausweis eine „glatte Fälschung“ war. Die Ermittlungen ergaben, dass es sich tatsächlich um einen Kosovaren handelt, der sich offenkundig illegal in Deutschland aufhalten wollte. Der 54-Jährige erhielt eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung. Anschließend wurde er zurückgewiesen.
Auch ein Moldauer musste das Land in Richtung Österreich verlassen. Der Pkw-Fahrer konnte bei der Einreisekontrolle den Beamten gegenüber nicht die Papiere vorweisen, die für den geplanten Aufenthalt in der Bundesrepublik erforderlich gewesen wären. Bei der Durchsuchung einer im Auto mitgeführten Handtasche, fanden die Bundespolizisten die Kopie einer rumänischen Identitätskarte. Die weiteren Recherchen ergaben, dass die Kartennummer des kopierten Ausweises nicht mit dem Original übereinstimmte. Augenscheinlich hatte der moldauische Staatsangehörige vor, als Rumäne im Land zu leben und zu arbeiten. Der 35-Jährige wurde angezeigt und im Anschluss der österreichischen Polizei überstellt.
Zuvor beabsichtigte ein georgischer Fahrzeugführer, bei der Kontrolle auf Höhe Kiefersfelden vorzutäuschen, dass er im Besitz einer Fahrerlaubnis wäre. Die Bundespolizei „entlarvte“ den ausgehändigten Führerschein jedoch als Fälschung. Daher wurde der 39-Jährige wegen Urkundenfälschung sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis festgenommen und für die weiteren Ermittlungen der zuständigen Landespolizei überstellt.
Mit echten Papieren konnte sich zwar ein rumänischer Autofahrer bei der Grenzkontrolle an der Inntalautobahn ausweisen, doch auch er wurde von den Bundespolizisten vorläufig festgenommen und angezeigt. Denn den Beamten war aufgefallen, dass der Mann in der Seitentüre seines Wagens eine Reizstoffsprühdose mitführte, auf der das amtliche Prüfsiegel lediglich nachgeahmt angebracht war. Insofern wird der 40-Jährige nicht nur der Urkundenfälschung, sondern auch noch eines Verstoßes gegen das Waffengesetz beschuldigt. Eine weitere Anzeige nach dem Waffengesetz „kassierte“ der Rumäne, weil er eine verbotene Waffe im Auto mitführte. In der Mittelkonsole stellten die Beamten einen Schlagring sicher.
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Quelle: ots