Bundespolizeidirektion München: Illegale Einreiseversuche und „mehr“ / Einreisekontrollen haben für Kosovaren, Algerier und Syrer Konsequenzen

Rosenheim / Kiefersfelden (ots) –

Am Dienstag (27. Mai) sind bei Einreisekontrollen zwischen Österreich und Deutschland mehrere Männer festgenommen worden, die nicht nur ohne die erforderlichen Papiere in die Bundesrepublik wollten, sondern auch darüber hinaus ein Einschreiten der Rosenheimer Bundespolizei notwendig gemacht haben. Im Anschluss an die jeweilige Personalienüberprüfung wurde ein Kosovare ins Gefängnis gebracht, musste ein Algerier das Land mit gleich zwei Strafanzeigen im Gepäck sofort verlassen und hatte sich ein Syrer mit „erleichtertem“ Geldbeutel zur weiteren Klärung bei einer Ausländerbehörde zu melden.

In einem Fernreisezug war ein kosovarischer Staatsangehöriger in Richtung Rosenheim unterwegs. Zollbeamte fanden mithilfe seiner Personalien heraus, dass das Landratsamt Berchtesgadener Land gegen ihn ein Einreiseverbot verhängt hatte. Zusätzliche Papiere, die den beabsichtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik gestattet hätten, konnte der Mann, dessen Asylantrag in der Vergangenheit abgelehnt worden war, nicht vorweisen. Am Rosenheimer Bahnhof fand sein Reisevorhaben ein Ende. Er wurde der zuständigkeitshalber eingeschalteten Bundespolizei überstellt. Wie sich zudem herausstellte, musste der 39-Jährige Ende Januar das Land verlassen, nachdem er sich mehrere Monate in Haft befunden hatte und vorzeitig entlassen worden war. Das Amtsgericht Augsburg hatte ihn wegen eines besonders schweren Diebstahlsfalls zu dieser Freiheitsstrafe verurteilt. Mit seiner Rückkehr wurde der nicht verbüßte Rest der ursprünglich verhängten Strafe fällig. Die Bundespolizisten lieferten ihn für die Dauer von rund 60 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Bernau ein. Während seines Haftaufenthalts wird er sich voraussichtlich noch mit der Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Einreiseverbot auseinandersetzen müssen.

Ein Nordafrikaner war in einem Reisebus mit italienischer Zulassung in Richtung Rosenheim unterwegs. In der Grenzkontrollstelle nahe Kiefersfelden konnte er sich den Beamten gegenüber nicht ausweisen. Er gab an, dass er aus Algerien stamme und sich vorstellen könne, in Deutschland zu leben. Hierfür würde er dann einen Asylantrag stellen. Bei seiner Durchsuchung fanden die Bundespolizisten zwar keine Papiere, entdeckten jedoch eine geringe Menge an Marihuana und eine Pfeife mit nachweisbaren Kokainanhaftungen. Der 29-jährige Migrant wurde daher wegen eines illegalen Einreiseversuchs und zudem wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen musste er im Rahmen der von der Bundespolizei festgesetzten Zurückweisung das Land unmittelbar verlassen.

Ein Lkw-Beifahrer, den Bundespolizisten an der A93 auf Höhe Kiefersfelden kontrollierten, verfügte weder über einen Pass noch einen sonstigen Ausweis. Mittels seiner Fingerabdrücke stellte sich heraus, dass der 30-Jährige bereits in Deutschland registriert worden war. Zum einen hatte der Syrer einen aufenthaltsbezogenen Eintrag bei der Koblenzer Kreisverwaltung, zum anderen war er auch schon polizeilich in Erscheinung getreten. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte ihn das Amtsgericht München Ende 2023 zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 500 Euro einschließlich Verfahrenskosten verurteilt. Um den geforderten Betrag „erleichtert“ wurde der syrische Staatsangehörige von Rosenheim aus unmittelbar an die zuständige Ausländerbehörde in Koblenz weitergeleitet, die über seinen Verbleib im Land zu entscheiden hat.

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