Bundespolizeidirektion München: Gespuckt, geschlagen, getreten Münchnerin greift Bundespolizisten an

München (ots) –

Am Mittwochabend (13. August) kam es am Ostbahnhof zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem Paar. Deren 29-jährige Begleiterin leistete anschließend in der Dienststelle Widerstand und griff die Beamten tätlich an.
Gegen 21:00 Uhr kam es an Bahnsteig 2 am Ostbahnhof München zu einer verbalen Streitigkeit zwischen einer 32-Jährigen und ihrem 31-jährigen Freund. Der Auslöser für den Streit soll ein Schlag der Griechin gegen ihren Begleiter gewesen sein. Der Münchner soll daraufhin zurückgeschlagen haben. Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit schritten ein und trennten beide.
Hinzukommende Bundespolizisten nahmen das sichtlich alkoholisierte Paar zusammen mit deren 29-jährige Begleiterin zur Dienststelle mit. Durchgeführte Atemalkoholtests ergaben bei der Griechin 1,04 Promille und bei ihrem Freund 1,65 Promille. Anschließend durfte das Paar die Dienststelle freien Fußes verlassen.

In den Räumlichkeiten des Bundespolizeireviers wurde die 29-jährige Deutsche (2,48 Promille Atemalkohol) zunehmend aggressiv und schlug ihren Kopf mehrfach gegen die Wand. Mehrere Bundespolizisten fesselten die gebürtige Münchnerin, um eine weitere Eigengefährdung zu verhindern. Dabei leistete sie erheblichen Widerstand, schlug, trat und beleidigte die Beamtinnen und Beamten. Anschließend bespuckte und bedrohte sie die Bundespolizisten zudem. Ein Beamter erlitt leichte Verletzungen, blieb aber weiter dienstfähig.
In den Gewahrsamsräumen schlug sie erneut mehrfach ihren Kopf gegen die Wand, weshalb aufgrund der Verletzungsgefahr ein Rettungsdienst hinzugezogen wurde. Ein durchgeführter Drogentest schlug positiv auf Kokain und Amphetamine an. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete daraufhin eine Blutentnahme an. Im Anschluss wurde die polizeilich noch nicht in Erscheinung getretene 29-Jährige ins Bezirkskrankenhaus transportiert.
Die Bundespolizei ermittelt gegen das Paar wegen des Verdachts der wechselseitigen Körperverletzung und gegen die Münchnerin wegen des Verdachts eines tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Bedrohung, Körperverletzung und Sachbeschädigung.

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