Waidhaus (ots) –
Waidhaus – Am Wochenende (9. – 11. August) haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus zwei Männer und eine Frau bei Grenzkontrollen an der A6 festgenommen. Die per Haftbefehl gesuchten Straftäter konnten ihre offenen Justizschulden bezahlen und somit auf freiem Fuß verbleiben. Für einen der gesuchten Straftäter endete die Reise nach Deutschland in Tschechien.
Eine 43-jährige Moldauerin musste ihre Fahrt in einem Fernreisebus nach Belgien an der Kontrollstelle der Bundespolizei an der A6 in Waidhaus unterbrechen und ihren Geldbeutel zücken. Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus entlarvten sie bei einer Personenkontrolle als gesuchte Straftäterin. Das Amtsgericht Bernau (Berlin) verurteilte die Osteuropäerin bereits im November 2020 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro. Da die 43-Jährige ihre Justizschulden bis dato nicht bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt (oder) Haftbefehl gegen sie. Dieser wurde nun durch Beamte der Bundespolizei an der A6 bei Waidhaus vollstreckt. Die verurteilte Diebin beglich die offene Rechnung mit der Justiz bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus und konnte somit weiter nach Belgien reisen.
Nur wenige Stunden später erzielten die Beamten der Bundespolizei einen weiteren „Fahndungstreffer“. Ein wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesuchter Rumäne fuhr in die Kontrollstelle der Bundespolizei und wurde dort mit einem Haftbefehl gegen ihn konfrontiert. Das Amtsgericht Nürtingen sah es als erwiesen an, dass der 42-Jährige ohne Fahrerlaubnis gefahren sei und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart nahm die fehlende Zahlungsmoral des Verkehrssünders zum Anlass einen Haftbefehl gegen ihn zu erlassen. Bezahlen konnte der 42-Jährige seine Justizschulden jedoch nicht. Um die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen bat er einen Freund in Nürnberg seine offene Strafe zu begleichen. Dieser zahlte 1.000 Euro bei der Bundespolizei in Nürnberg ein und ersparte seinem Freund somit einen einmonatigen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt.
Am Samstag erwischten die Fahnder der Bundespolizei einen weiteren Straftäter und beendeten seine Reise nach Nürnberg. Der 27-jährige Kolumbianer war Insassen eines Fernreisebusses von Prag nach Nürnberg und legte den Beamten an der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei ein gültiges spanisches Visum vor. Bei der Überprüfung der Personalien im Fahndungsregister entdeckten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und eine aktives Einreiseverbot nach Deutschland. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte ihn wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetzes im November 2022 zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro. Die fehlende Zahlungsmoral des 27-Jährigen quittierte die Staatsanwaltschaft mit einer Fahndungsnotierung mittels Haftbefehles. Die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen konnte er durch die Bezahlung seiner Justizschulden abwenden und auf freiem Fuß verbleiben. Die Reise nach Nürnberg wird er jedoch verschieben müssen. Da gegen ihn eine Einreiseverbot nach Deutschland bestand, wurde er nach Tschechien zurückgewiesen. Die Bundespolizei leitet zudem ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet ein.
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Tobias Pfeiffer
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Quelle: ots