Bundespolizeidirektion München: Bundespolizeiinspektion Freilassing zieht Bilanz nach einem ereignisreichen Wochenende

Freilassing (ots) –

Die Bundespolizeiinspektion Freilassing war am vergangenen Wochenende (13. bis 15. Februar) erneut stark gefordert. Bei den festgestellten Straftaten waren auch fünf Urkundendelikte sowie einige Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz zu verzeichnen. Zudem konnten 71 Fahndungstreffer erzielt und dabei 8 Haftbefehle vollstreckt werden.

Am Freitag (13. Februar) überprüften Einsatzkräfte in einem grenzüberschreitenden Einreisezug einen 27-jährigen afghanischen Staatsangehörigen. Ein Datenabgleich seiner Personalien ergab eine Fahndungsausschreibung der Bundespolizeidirektion München im Zusammenhang mit einer bestehenden aufenthaltsrechtlichen Maßnahme. Der Mann, gegen den ein noch gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht, wurde wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise vorläufig festgenommen und zur weiteren Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Freilassing verbracht. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Afghane nach Österreich zurückgewiesen.

Am Folgetag (14. Februar) kontrollierten Beamte am Bahnhof Freilassing einen 47-jährigen ägyptischen Staatsangehörigen. Im Rahmen der Kontrolle wurde eine Fahndungsausschreibung der Ausländerbehörde Kusel festgestellt. Der Mann war bereits am 10. März 2025 nach Österreich zurückgewiesen worden und hatte ein bis März 2030 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland. Der 47-Jährige wurde noch am selben Tag nach Österreich zurückgewiesen.

Ebenfalls am Samstag, wurde am Bahnhof Freilassing in einem grenzüberschreitenden Einreisezug ein 36-jähriger Georgier einer polizeilichen Einreisekontrolle unterzogen. Bei genauerer Betrachtung seines Reisepasses, konnte die eingesetzte Streife schnell erkennen, dass die sich im Reisepass befindlichen Grenzkontrollstempel gefälscht waren. Zusätzlich bestanden gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen wegen Diebstahls sowie drei Aufenthaltsermittlungen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde der Haftbefehl zur Aufenthaltsbeendigung außer Vollzug gesetzt und der Mann nach auf dem Luftweg vom Flughafen München nach Georgien zurückgewiesen.

Außerdem konnte ein 37-jähriger Deutscher am gleichen Tag in einem Einreisezug am Bahnhof Freilassing festgenommen werden. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Rottweil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Da er die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er noch am selben Tag in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Ein 46-jähriger Bulgare, der am Samstag an der Kontrollstelle Schwarzbach auf der BAB 8 überprüft wurde, konnte die in einem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ebenfalls nicht bezahlen. Auch er wurde in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Bei einer 25-jährigen Österreicherin, die am Samstag am Freilassinger Bahnhof einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle unterzogen wurde, ergab die Überprüfung einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, den sie durch Bezahlung der geforderten Geldstrafe abwenden konnte. Zudem stellte sich heraus, dass an ihrem Reisepass Manipulationen vorgenommen worden waren. In der Folge wurde sie wegen Urkundenfälschung angezeigt und konnte im Anschluss ihre Reise fortsetzen.

Am Sonntag (15. Februar) wurde ein 31-jähriger moldauischer Staatsangehöriger im in einem Einreisezug am Bahnhof Freilassing kontrolliert. Der Mann gab an, auch rumänischer Staatsbürger zu sein und zeigte ein Foto einer rumänischen Identitätskarte auf seinem Mobiltelefon. Die Überprüfung der Stempellage in seinem Reisepass ergab, dass er sich seit 55 Tagen unerlaubt im Schengenraum aufgehalten hat. Zudem ergab die fahndungsmäßige Überprüfung mehrere Aufenthaltsermittlungen. Der Mann wurde vorläufig festgenommen und kurz darauf nach Österreich zurückgewiesen.

Am selben Tag wurde ebenfalls am Freilassinger Bahnhof eine 57-jährige ungarische Staatsangehörige überprüft. Gegen sie lag aufgrund des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm vor. Da sie die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde sie noch am selben Tag in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert, um eine Freiheitsstrafe von 50 Tagen zu verbüßen

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Die Bundespolizeiinspektion Freilassing gewährleistet die Sicherheit
in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und
Mühldorf.
Sie ist an 21 Grenzübergängen und einer Grenzlänge von insgesamt 225
Kilometer zuständig. Ferner fallen 72 Bahnhöfe und Haltepunkte in den
Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion mit einem
Personalbestand von knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Neben dem Inspektionssitz
in Freilassing besteht ein weiterer Standort beim Bundespolizeirevier
in Mühldorf am Inn.

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Quelle: ots