Freilassing (ots) –
Freilassing – Die Bundespolizeiinspektion Freilassing hatte am vergangenen Wochenende (6.-8. Februar) wieder alle Hände voll zu tun. Neben diversen festgestellten Verstößen gegen die Rechtsordnung, wurden mehr als 70 Fahndungstreffer festgestellt und 11 Haftbefehle vollstreckt.
In den frühen Morgenstunden des Freitags (6. Februar) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei in der Kontrollstelle an der A8 einen 48-jährigen Slowenen als Insassen eines Reisebusses. Bei der Überprüfung seiner Personalien konnten die Beamten feststellen, dass gegen den Mann gleich zwei Fahndungsausschreibungen vorlagen. Aufgrund einer Insolvenzverschleppung suchte die Staatsanwaltschaft Hof mittels Haftbefehl nach ihm. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 5250 Euro konnte der Mann vor Ort begleichen. Auch die Staatsanwaltschaft Bayreuth suchte mittels Aufenthaltsermittlung aufgrund des Verstoßes entgegen dem Pflichtversicherungsgesetz nach dem 48-Jährigen. Nach Abschluss aller Maßnahmen konnte der Mann einige Stunden später seine Reise fortsetzen.
Einige Stunden später wurde in der Kontrollstelle ein 32-jähriger Bulgare als Insasse eines Reisebusses kontrolliert. Auch hier konnten gleich zwei Fahndungsausschreibungen festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main suchte den Mann mittels Aufenthaltsermittlung aufgrund eines Diebstahls. Des Weiteren ergab die Überprüfung eine Ausschreibung zur Festnahme aufgrund der vorausgegangenen Aberkennung seines Freizügigkeitsrechts. Grund dafür waren die erheblichen Straftaten, die der 32-Jährige in der Vergangenheit verübt hat, darunter Diebstahl, Handel mit Betäubungsmitteln, Besitz von Betäubungsmitteln sowie Erschleichen von Leistungen. Der Mann wurde kurze Zeit später nach Österreich zurückgewiesen.
Am Samstagmorgen (7. Februar) wurde ein 39-jähriger Slowene an der Kontrollstelle auf der A8 einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle unterzogen und händigte den Einsatzkräften ein slowenisches Ausweisdokument aus. Bei genauerer Betrachtung der Identitätskarte fiel auf, dass der Chip herausgetrennt wurde. Auch konnte in seinem Gepäck eine verbotene Substanz aufgefunden werden, für welches keine Bescheinigung vorgelegt werden konnte. Der Mann steht somit im Verdacht eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie dem Verdacht einer Urkundenfälschung. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab zudem einen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Mann wurde durch Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Einige Stunde später stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei in einem grenzüberschreitenden Einreisezug am Bahnhof Freilassing einen 40-jährigen Polen fest, der von gleich zwei Staatsanwaltschaften zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Die Münchner Staatsanwaltschaft I suchte mittels Strafvollstreckungshaftbefehl aufgrund einer Sachbeschädigung nach dem Polen. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro konnte der Mann nicht aufbringen. Auch die Staatsanwaltschaft Ellwangen suchte mittels Aufenthaltsermittlung sowie Strafbefehl aufgrund eines Betrugs nach dem 40-Jährigen. Der Mann wurde noch am selben Tag in eine nahe gelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er nun die nächsten 60 Tage verbringen muss.
Ähnlich erging es einem 36-jährigen Kosovaren als Insasse eines Reisebusses in der Kontrollstelle an der A8. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Offenburg. Im Jahr 2016 wurde der Mann aufgrund der versuchten räuberischen Erpressung vom Landgericht Offenburg rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Im Juli 2017 wurde der Kosovare abgeschoben, muss nun jedoch aufgrund seiner erneuten Einreise in die Bundesrepublik die Restfreiheitsstrafe in Höhe von 592 Tagen verbüßen. Er wurde am nächsten Tag durch Kräfte der Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Sonntag (8. Februar) wurde im Bereich Neuötting ein 29-jähriger Moldauer als Fahrer eines Fahrzeugs einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Bei der Abfrage seiner Personalien staunten die Einsatzkräfte nicht schlecht: Gegen den Mann lagen gleich 5 Ausschreibungen vor. Die Staatsanwaltschaft Bochum suchte mittels Strafvollstreckungshaftbefehl aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sowie dem Kennzeichenmissbrauchs nach dem Moldauer. Die geforderten Geldstrafen in Höhe von 3.720 Euro konnte der Mann nicht bezahlen. Zudem suchte die Staatsanwaltschaft Dortmund mittels Aufenthaltsermittlung aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach dem 29-Jährigen. Die Kräfte vor Ort stellten seinen Führerschein sicher. Zusätzlich suchte die Staatsanwaltschaft Essen aufgrund der Hehlerei nach ihm. Der Moldauer wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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Quelle: ots
