München (ots) –
Gegen 21:20 Uhr rangierten zwei Mitarbeitende eines Eisenbahnunternehmens einen Autoreisezug am Südbahnhof. Die Triebfahrzeugführerin befand sich in Fahrtrichtung am hinteren Ende des Zuges und der Rangiermitarbeiter befand sich an der Zugspitze. Dort sollte der 40-Jährige der 36-Jährigen mittels Funkgeräts mitteilen, wann der Zug anzuhalten habe. Die Fahrdienstleiterin erteilte der Triebfahrzeugführerin die Freigabe, bis zum nächsten Halt zeigenden Signal zu fahren. Dieses überfuhr die 36-Jährige aus dem Landkreis Mittelsachsen. Der vordere Teil des Autoreisezuges befand sich anschließend in einem gesperrten Gleisbereich. Erst als sich der Zug bereits in dem gesperrten Abschnitt befand, wies der Rangierbegleiter die 36-Jährige, die das Halt-Signal nicht sehen konnte, verspätet auf dieses hin. Eine eingeleitete Schnellbremsung verhinderte nicht, dass der Zug entgleiste. Ein Wagen schob sich mehrere Meter abseits der Gleisstränge in den Schotterbereich. Die 150 Reisenden, die sich zum Zeitpunkt des Unfalls in den Schlafabteilen befanden, blieben unverletzt. Der Zug wurde noch in der Nacht, nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft München I, wieder aufgegleist und konnte die Fahrt gegen 01:20 Uhr fortsetzen. Der Sachschaden an Gleisober- und unterbau wird auf ca. 90.000 Euro geschätzt. Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung des Bahnverkehrs aufgenommen.
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