Bundespolizeidirektion München: Alter Polizeibekannter mit neuen Personalien/ Bundespolizei weist Migranten per Flugzeug zurück

Lindau/Memmingen (ots) –

Am Montag (10. März) hat die Bundespolizei einen Serben auf dem Luftweg in sein Heimatland zurückgewiesen. Der Mann war am Vortag am Grenzübergang Lindau-Ziegelhaus mit einem gefälschten Führerschein am Steuer ertappt worden. Auch der neue Reisepass mit geändertem Namen konnte die Beamten nicht über die kriminelle Vergangenheit des Mannes hinwegtäuschen.

Eine Streife der Lindauer Bundespolizei stoppte am Sonntagmittag (9. März) einen in Serbien zugelassenen Wagen. Der serbische Fahrzeuglenker legte den Beamten einen Führerschein und seinen erst im Januar dieses Jahres ausgestellten Reisepass vor. Die Polizisten stellten bei der Überprüfung der Dokumente jedoch fest, dass es sich bei dem Führerschein um eine Fälschung handelt und der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Dementsprechend erhielt der 46-Jährige Anzeigen wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Aufgrund der Begehung von Straftaten konnte sich der Serbe nicht mehr das befristete visumsfreie Reiserecht berufen, weswegen er auch wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt wurde.

Die Bundespolizisten fanden heraus, dass der Serbe unter abweichenden Personalien bereits seit 2009 in mindestens 21 Fällen, überwiegend wegen exhibitionistischer Handlungen, in Deutschland polizeibekannt ist. Weiterhin recherchierten die Beamten, dass der Straftäter auch den Polizei- und Justizbehörden im Nachbarland Österreich in 47 Fällen bekannt ist. Seitens der österreichischen Behörden lag seit Juni 2024 eine schengenweite Fahndungsausschreibung zur Einreiseverweigerung vor. Auch der österreichische Führerschein war dem Serben vor sechs Jahren entzogen worden.
Eigenen Angaben zufolge hatte der Mann aufgrund seiner kriminellen Vergangenheit seine Personalien bei den serbischen Behörden ändern und sich einen neuen Pass ausstellen lassen.

Die Bundespolizisten erhoben eine Sicherheitsleistung für die Rückführungskosten in Höhe von 600 Euro und belegten den Mann mit einem vierjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik. Am Montagmittag hob der Mann mit einem Flugzeug von Memmingen nach Belgrad ab. Das Auto des Beschuldigten holte später sein in Vorarlberg wohnhafter Vater bei der Bundespolizei ab.

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