Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Landkreis Traunstein (ots) –
Zeitgleiche Durchsuchungen in sieben Restaurants, sieben Arbeitnehmerunterkünften und zwei Privatwohnungen führte vergangenen Freitagabend der ZOLL im Auftrag der Staatsanwaltschaft Traunstein im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens gegen den Betreiber (Prokurist) mehrerer Gaststätten in Rosenheim und Umgebung wegen des Verdachts des illegalen Einschleusens von Arbeitskräften und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt durch. Die Maßnahme richtet sich auch gegen sechs weitere Personen, gegen welche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes anhängig sind. Der hohe Personaleinsatz von über 200 Kräften der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Rosenheim mit Unterstützung der Hauptzollämter München und Landshut sowie Unterstützung durch Landes- und Bundespolizei war unter anderem darin zu begründen, dass in insgesamt 16 Objekten zeitgleich durchsucht werden musste, um den Erfolg der Maßnahme nicht zu gefährden. Ergebnis des Einsatzes war die erfolgreiche Sicherstellung von Beweismitteln. Außerdem wurden sämtliche Geschäftskonten der Beschuldigten für die Ableistung des entstandenen Schadens für die Sozialversicherungsträger gepfändet. Sechs Arbeitskräfte wurden wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes festgenommen und befinden sich nun in Untersuchungshaft.
Noch im Laufe des heutigen Tages konnte die Hauptbeschuldigte verhaftet werden und befindet sich nun ebenfalls in Untersuchungshaft.
Zusatzinformation
Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sind schwere Straftaten. Betroffene arbeiten häufig unter schlechten Bedingungen, erhalten keinen oder zu wenig Lohn oder werden unter Druck gesetzt und ausgenutzt. Oft kennen sie ihre Rechte nicht oder haben Angst, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Der Zoll geht im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen und Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung vor. Menschenhandel außerhalb des Zusammenhangs mit der Ausübung einer Beschäftigung sowie Fälle sexueller Ausbeutung fallen in den Zuständigkeitsbereich der Polizei. Mehr Informationen des ZOLLs zu diesem Thema finden sich unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Menschenhandel-Arbeitsausbeutung-Zwangsarbeit/menschenhandel-arbeitsausbeutung-zwangsarbeit_node.html
Rückfragen bitte an:
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Marion Dirscherl
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Quelle: ots
