Bundespolizeidirektion München: Zuvor untergetaucht: Zwei abgelehnte Asylbewerber in Zurückweisungshaft/ Bundespolizei vereitelt Schleusung und nimmt Beschuldigte fest

Füssen/Kempten (ots) –

Die Bundespolizei hat am Samstag (19. September) zwei pakistanische Staatsbürger in Zurückweisungshaft gebracht. Die beiden Männer hatten versucht, über den Grenztunnel Füssen (BAB 7) mittels eines mutmaßlichen Schleusers unerlaubt ins Land zu gelangen.

In der Nacht auf Freitag (18. September) kontrollierten Kemptener Bundespolizisten auf der BAB 7 die drei Insassen eines Fahrzeugs mit hessischer Zulassung. Der 28-jährige afghanische Fahrer legte den Beamten seinen Reisepass sowie eine deutsche Aufenthaltserlaubnis vor. Die Bundepolizisten recherchierten, dass der Mann aktuell nicht mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist.
Die beiden Mitfahrer, 24 und 28 Jahre alt, konnten keinerlei Dokumente vorweisen. Die Bundespolizisten stellten jedoch anhand der Fingerabdrücke der Pakistaner deren Identitäten fest. Außerdem fanden die Beamten heraus, dass den Männern, die erstmals im September 2023 nach Deutschland eingereist waren, nach Ablehnung ihrer Asylanträge bereits die Abschiebung angedroht worden war. Im Laufe des Jahres 2026 waren beide vor den deutschen Behörden untergetaucht.

Der polizeibekannte Afghane, der sich bereits seit drei Jahren in Deutschland aufhält und für den ein Abschiebeverbot vorliegt, wird sich nun wegen versuchten Einschleusens von Ausländern verantworten müssen. Der Beschuldigte wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten auf freien Fuß entlassen.
Die Bundespolizisten zeigten die beiden Pakistaner wegen versuchter unerlaubter Einreise an und führten die Beschuldigten beim Amtsgericht Kempten vor. Am Samstagmittag erfolgte die Einlieferung der beiden in die Abschiebehafteinrichtung Hof.

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