HZA-RO: Nicht einfuhrfähiger E-Roller aus Indien / Sicherstellung beim Zollamt Reischenhart wegen mangelnder Produktsicherheit

Rosenheim, Reischenhart (ots) –

Die Bestellung eines nicht einfuhrfähigen E-Rollers aus Indien kommt für den Empfänger im Landkreis Rosenheim nun teuer. Da einschlägige Bedenken im Hinblick auf Produktsicherheit und die Zulassung im Straßenverkehr bestanden, hat das Zollamt Reischenhart vor kurzem den Roller sichergestellt. Weil dem Empfänger eine Wiederausfuhr zu teuer gekommen wäre, nimmt er nun die Vernichtung des Rollers in Kauf. Zu der Tatsache, nicht über den Roller verfügen zu können, erwarten den Empfänger zusätzliche Kosten. Neben ZOLL und Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von rund 450 Euro sind auch die Kosten für eine aufwändige Vernichtung von ihm zu tragen.

„Sie ersparen sich unnötige Kosten und Ärgernisse, indem Sie nur geprüfte Waren kaufen und importieren.“ empfiehlt Marion Dirscherl, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Rosenheim. „Bestehen bei der Zollabfertigung Anhaltspunkte für mangelnde Produktsicherheit, informiert der ZOLL die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die beabsichtigte Einfuhr.“

Zusatzinformation:

Alle Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen unabhängig davon, ob sie in der Europäischen Union produziert oder aus Drittländern eingeführt werden, die in der Europäischen Union geltenden Bestimmungen zur Produktsicherheit und -konformität erfüllen. Nur so kann für Verbraucher und Unternehmen ein einheitlich hohes Schutzniveau gewährleistet werden.
Weitere Informationen zum Thema Produktsicherheit und -konformität erhalten Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Produktsicherheit-und-konformitaet/produktsicherheit-und-konformitaet_node.html .

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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Quelle: ots