Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle

Waldmünchen (ots) –

Furth im Wald – Am Donnerstag (15. Mai) haben Bundespolizisten in Furth im Wald drei per Haftbefehl gesuchte Straftäter festgestellt. Alle Personen waren tschechische Staatsangehörige, die im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen überprüft wurden.

Gegen 14:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten in einem Zug aus Prag einen 74-jährigen Tschechen. Ein Abgleich der Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wurde.
Der 74-Jährige war wegen Beleidigung von der Staatsanwaltschaft Deggendorf zur Festnahme ausgeschrieben.
Bei der Durchsuchung seines Gepäckes wurde zudem noch griffbereit ein verbotenes Springmesser aufgefunden. Die Bundespolizisten stellten die verbotene Waffe sicher und ermitteln deshalb wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Da der Mann die Geldstrafe von über 3000 Euro aber nicht bezahlen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Bundespolizisten lieferten den 74-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt Amberg ein.

Bei einer gemeinsam durchgeführten Ausreisekontrolle von Bundespolizei und Landespolizei gegen 10:45 Uhr am ehemaligen Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg stellten die Beamten beim Abgleich der Daten eines 46-jährigen Tschechen eine Fahndungsnotierung zur Strafvollstreckung fest.
Der Tscheche war wegen Einschleusens von Ausländern von der Staatsanwaltschaft Dresden zur Festnahme ausgeschrieben. Er war zu einer Geldstrafe von 10216 Euro verurteilt worden und hatte diese bisher nicht beglichen. Da der Mann aber jetzt seine Justizschulden bezahlen konnte, gestatteten ihm die Beamten im Anschluss die Weiterreise.

Gegen 24:00 Uhr kontrollierten Fahndungskräfte am Grenzübergang Furth im Wald einen 43-jährigen Tschechen bei Einreise als Mitfahrer in einem tschechischen Taxi. Der Mann konnte bei der Kontrolle keinerlei Grenzübertrittspapiere vorweisen, gab jedoch an, tschechischer Staatsangehöriger zu sein. Nachdem die Personalien des 43-Jährigen festgestellt und von ihm bestätigt wurden, ergab ein Abgleich im polizeilichen Fahndungssystem, dass die Justiz per Haftbefehl nach ihm suchte. Der Tscheche war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis von der Staatsanwaltschaft Weiden zur Festnahme ausgeschrieben. Die Beamten händigten dem Mann den Haftbefehl aus. Den geforderten Geldbetrag in Höhe von über 800 Euro konnte er nicht bezahlen. Beamte lieferten den 43-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt Weiden zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe ein.

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