Landshut (ots) –
Am Samstag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
52 Beschäftigte des Hauptzollamts Landshut waren im Einsatz. Fast 40 Betriebe von Hotels, Restaurants bis zu Bars und Dönerständen wurden im Zuständigkeitsbereich überprüft, über 200 Personen zu ihrem Arbeitsverhältnis befragt.
17 Ordnungswidrigkeitsverfahren unter anderem nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch III sowie vier Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz konnten eingeleitet werden.
Knapp 30 Sachverhalte erfordern eine weitere Prüfung, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Landshut wurden bei dieser Schwerpunktprüfung unterstützt von einem Vertreter der Familienkasse Bayern Süd der Agentur für Arbeit, Bereich Kindergeld. Gleich vor Ort konnten so die Daten zu Bezügen von Kindergeld unter anderem hinsichtlich Vortäuschung von Scheinselbstständigkeiten und Vorliegen abweichender Nationalitäten abgestimmt werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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