Nürnberg (ots) –
Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am 26. April in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse auf Baustellen.
Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.
Im Nürnberg, Fürth und Erlangen waren knapp 60 Beschäftigte des Hauptzollamts Nürnberg im Einsatz und befragten 170 Personen aus über 90 Betrieben zu ihren Arbeitsverhältnissen.
Nach bisherigen Erkenntnissen ergab sich im Bereich des Hauptzollamts Nürnberg unter anderem in 16 Fällen ein Verdacht auf Verstoß gegen den Mindestlohn, in fünf Fällen auf Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung und in 14 Fällen auf Leistungsmißbrauch. Die Prüfungen dauern noch an.
Ebenso werden noch zahlreiche Einsichtnahmen in Geschäftsunterlagen folgen.
In elf Fällen wurden Arbeitnehmer in illegalen Arbeitsverhältnissen angetroffen. Bei zwei davon konnte der Zoll die vorgelegten Pässe als Totalfälschung identifizieren und dies zur Anzeige bringen. Die Männer – unter anderem aus Bosnien – waren ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung mit unterschiedlichen Bautätigkeiten beschäftigt.
Da somit der Verdacht auf eine Straftat besteht, wurden die Pässe der Bauarbeiter eingezogen – Vernehmungen und weitere Maßnahmen stehen an.
Zusatzinfo:
Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. Bei dem Baugewerbe handelt es sich zudem um einen Wirtschaftszweig, für den die besonderen Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren gelten. Darüber hinaus gilt für das Baugewerbe die Sofortmelde-pflicht zur Sozialversicherung.
Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.
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Martina Stumpf
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