Kiefersfelden / Rosenheim (ots) –
Die Rosenheimer Bundespolizei hat Sonntagnacht (23. Juli) einen Rumänen nach Bernau ins Gefängnis gebracht. Dort wird er voraussichtlich 132 Tage lang bleiben müssen. Für die Dauer von 70 Tagen haben die Beamten zuvor einen Iraker in dieselbe Hafteinrichtung eingeliefert. Zur Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim sind die Bundespolizisten mit einer Nigerianerin gefahren. Sie hat eine 90-tägige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Alle drei Personen sind im Rahmen der Grenzkontrollen gefasst worden.
Endstation in Rosenheim
Der rumänische Staatsangehörige wurde im Eurocity aus Italien kontrolliert. Wie sich herausstellte, lagen gegen den 64-Jährigen gleich zwei Haftbefehle vor. Wegen eines Vergehens gegen das Freizügigkeitsgesetz hatte das Amtsgericht Wunsiedel im Jahr 2021 einen Strafbefehl gegen den Mann erlassen. Demnach hätte er eine Geldstrafe in Höhe von rund 1.300 Euro zahlen müssen. Da er über den geforderten Betrag nicht verfügte, wurde die Ersatzfreiheitsstrafe von 89 Tagen fällig. Hinzu kommen 43 Tage Haft, die das Amtsgericht Mannheim in einem Beschluss bereits 2020 festgesetzt hatte. Der Rumäne hatte den Zug zusammen mit den Bundespolizisten am Bahnhof in Rosenheim zu verlassen. Anschließend wurde er für die Gesamtdauer von über vier Monaten ins Bernauer Gefängnis gebracht.
Bernau statt München
In der Justizvollzugsanstalt am Chiemsee fand sich auch ein irakischer Businsasse wieder. Der 27-Jährige war an der Tank- und Rastanlage Inntal Ost (A93) einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen worden. Er konnte sich mit einer italienischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass er 700 Euro Justizschulden hatte. Diese sind auf eine Geldstrafe wegen Bedrohung zurückzuführen, die das Amtsgericht Backnang (Baden-Württemberg) 2020 verhängt hatte. Der Iraker konnte der Forderung nicht entsprechen. Daher musste er seine Busfahrt in Richtung bayerischer Landeshauptstadt beenden und ersatzweise für 70 Tage in der Bernauer Haftanstalt „Quartier beziehen“.
Von Verona nach Stadelheim
In einem anderen Reisebus mit italienischer Zulassung war eine Nigerianerin von Verona nach München unterwegs. Die Grenzkontrolle brachte ans Licht, dass die Frau, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Italien hatte, im zurückliegenden Jahr einen Strafbefehl des Amtsgerichts Remscheid (Nordrhein-Westfalen) hinzunehmen hatte. Wegen Geldwäsche hätte sie eine Geldstrafe von 3.600 Euro begleichen müssen. Da es ihr nicht möglich war, das Geld bei der Bundespolizeiinspektion Rosenheim einzuzahlen, musste sie die gerichtlich angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen antreten. Hierzu wurde die 35-Jährige der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim zugeführt.
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