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Samstag, 23. November 2024

HZA-M: Zoll beschlagnahmt knapp 150 Kilogramm Khat

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München (ots) –

Mitte März hat der Zoll am Münchner Flughafen fünf Gepäckstücke einer vierköpfigen Familie (ein israelisches Ehepaar mit ihren fünf- und zweijährigen Kindern) aus Tel Aviv kontrolliert. Dabei bemerkten die Beamten einen eigenartigen Geruch.

Als die Zöllner das erste Gepäckstück öffneten, sahen sie, dass dieser bis oben hin mit Bündeln frischen Khats bestückt war. Bei der weiteren Kontrolle der anderen vier Gepäckstücke stellten sie das gleiche Bild fest. Insgesamt handelt es sich um ein Brutto-Gewicht von rund 150 Kilogramm Khat.

Das Khat wurde sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Zusatzinformation:

Das Kauen von Khat-Blättern hat eine ähnliche Wirkung wie Amphetamine, wirkt aber deutlich schwächer. Der Konsument fühlt sich euphorisiert und spürt weniger Hunger und Müdigkeit. In Deutschland gilt sie als verbotene Substanz, die den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes unterliegt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt München
Pressesprecher
Thomas Meister
Telefon: 089 – 975 90717
E-Mail: Thomas.Meister2@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt München, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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